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Infektionsklausel

Die Unfallversicherung hat durch Ihre Tarifvielfalt auch eine Möglichkeit gefunden, Infektionen durch Tiere und Insekten zu versichern. Nach den Allgemeinen Unfallbedingungen 99 5.2 zahlt die private Unfallversicherung bei Invalität durch Tollwut, Infektionen oder Wundstarrkampf, bei denen die Erreger der Krankheit durch nicht ausgeschlossene Unfallverletzungen, in Körper des Unfallopfers gelangten. Viele Unfallversicherer bieten eine Erweiterung auf eine Unfallverletzung durch Zecken an. Gerade diese Zeckengefahr sollte in einer Unfallversicherung mit eingeschlossen sein.