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Krankentagegeld

Auch bei der Beziehung des Krankengeldes haben Arbeitnehmer oder Selbstständige finanzielle Einbussen. Um diese finanzielle Lücke zu beheben, schließen die meisten Arbeitnehmer oder Selbstständige eine sogenannte Krankentagegeldversicherung ab. Aber auch bei der Krankentagegeldversicherung muss man in das Kleingedruckte sehen, um sicher zugehen, dass auch die Versicherung bei einer Krankheit oder bei einem Unfall in Kraft tritt. So gibt es Versicherungen, deren Klauseln verbraucherfreundlich sind und die auch bei Verdacht der Berufsunfähigkeit zahlen und andere Versicherungen, die die Leistungen bei diesem Verdacht zurückhalten. Generell wird aber der Geldfluss der Krankentagegeldversicherung zugedreht, wenn die Berufsunfähigkeit, von ärztlicher Seite, festgestellt. Auch sollte man die Versicherung daraufhin prüfen, ob ein Berufszuschlag erhoben wird und ob die Versicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Vertragsjahren verzichtet. Auch kann es wichtig sein, dass die Krankentagegeldversicherung auf die Alkoholklausel verzichtet, die die Versicherung bei einer Krankheit oder einem Unfall durch „geistige Getränke“ von der Leistung entbindet. Auch greift nicht jede Versicherung bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland. Wenn man geschäftlich oder privat relativ viel im Ausland ist, sollte man darauf achten, dass auch diese Leistung von der Krankentagegeldversicherung bereitgestellt wird. Einen guten Vergleich findet man im Internet, wo man die Leistungen und den Beitrag seriös gegenüberstellen kann.